FAQ – Wirtschaftspark Mainz Rhein/Main
1. Kann ich ein Grundstück erwerben, das genau die für mein Unternehmen richtige Größe hat?
Ja! Wir richten uns gerne nach Ihrem Bedarf
2. Wie hoch darf ich überhaupt bauen?
Der Bebauungsplan schreibt eine maximale Höhe von 15 Meter vor.
3. Wie viel Geschosse darf mein Gebäude haben?
Eine Geschosszahl ist nicht vorgeschrieben. Die Begrenzung ergibt sich aus der maximalen Gebäudehöhe.
4. Wie lang darf mein Gebäude sein?
Es gibt keine Begrenzung. Sie richtet sich ausschließlich nach der Grundstücksgröße.
5. Wie viel Fläche von meinem Grundstück darf ich bebauen?
Maximal 80 Prozent dürfen bebaut oder befestigt werden. Darin eingeschlossen sind auch Garagen, Stellplätze, Zufahrten usw.
6. Was versteht man eigentlich unter GRZ?
GRZ ist die Abkürzung für Grundflächenzahl. Eine GRZ von 0,8 bedeutet, dass 80 Prozent der Grundstücksfläche bebaut oder befestigt werden dürfen. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass das Regenwasser der befestigten Flächen auf dem Grundstück versickert werden muss und nicht in den städt. Kanal geleitet werden darf.
7. Wie weit muss das geplante Gebäude auf meinem Grundstück von der Straße weg bleiben?
6 Meter von allen Straßen, die mit „Allee“ enden und 5 Meter von den übrigen Straßen.
8. Wie breit darf mein Zufahrtstor sein?
7 Meter. Wenn überwiegend LKW-Verkehr abgewickelt werden muss, dürfen es auch 10 Meter werden.
9. Ist eine Dachbegrünung vorgeschrieben?
Ja. Lesen Sie dazu bitte die Erläuterungen unter 1.9.3 in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, diese finden Sie oben rechts unter “Daten und Fakten”.
10. Kann ich zusätzlich zur Dachbegrünung auch eine Photovoltaik-Anlage errichten?
Ja. Die Stadt begrüßt die Nutzung freier Dachflächen für regenerative Energiegewinnung.
11. Ist eine Dachform vorgeschrieben?
Ja. Es sind ausschließlich Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 20 Grad Dachneigung erlaubt.
12. Kann ich auf meinem Firmengrundstück auch eine Wohnung bauen?
Ja. Lesen Sie dazu bitte die Erläuterungen unter 1.1.1 in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, diese finden Sie oben rechts unter “Daten und Fakten”.
13. Kann ich die vorgeschriebene Bepflanzung der nicht befestigten Flächen auf meinem Grundstück frei wählen?
Nein. Es wird aber eine Auswahl von Pflanzen vorgeschlagen, mit denen Sie dann frei planen können.
14. Ist die Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts möglich?
Nein. Allerdings können Sie Ihre selbst hergestellten Produkte verkaufen. Für Details lesen Sie bitte die Erläuterungen unter 1.1.1 in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan, diese finden Sie oben rechts unter “Daten und Fakten”.
15. Wer ist mein Ansprechpartner?
Frau Susanne Gatzmaga-Henschel. Sie ist unter 06131-12-3442 erreichbar. Die weiteren Kontaktdaten finden sich auch auf dieser Webseite in der Rubrik: „über uns“. Sie können sich gerne auch an die Geschäftsführung wenden.